Aktualisiert 19/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 29/04/2024
Änderungen
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Artikel 4 - Eigentümerübersicht

Artikel 4

Eigentümerübersicht

(1)  
Ein Antrag auf Registrierung als Transaktionsregister enthält eine tabellarische Übersicht über die Eigentumsverhältnisse zwischen dem Mutterunternehmen, den Tochterunternehmen und allen etwaigen anderen verbundenen Unternehmen oder Zweigniederlassungen.
(2)  
In der in Absatz 1 genannten Übersicht werden die Unternehmen mit ihrer vollständigen Bezeichnung, ihrer Rechtsstellung und ihrer Geschäftsanschrift aufgeführt.