Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 29/04/2024
Änderungen
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Artikel 25 - Delegierte Verordnung 150/2013

Artikel 25

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.