Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 29/04/2024
Änderungen
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Artikel 13 - Regelung von Interessenkonflikten

Artikel 13

Regelung von Interessenkonflikten

Ein Antrag auf Registrierung als Transaktionsregister enthält zu den Strategien und Verfahren, die der Antragsteller zur Regelung von Interessenkonflikten eingeführt hat, die folgenden Angaben:

a) 

die Strategien und Verfahren für die Ermittlung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten sowie eine Beschreibung des Prozesses, mit dem gewährleistet werden soll, dass die betreffenden Personen über die Strategien und Verfahren auf dem Laufenden sind;

b) 

alle anderen etwaigen Maßnahmen und Kontrollen, die eingeführt wurden, um zu gewährleisten, dass die unter Buchstabe a genannten Anforderungen an die Regelung von Interessenkonflikten erfüllt sind.