Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 8 - Beschluss 2023/1809

Artikel 8

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Er gilt ab dem 21. September 2023.

Brüssel, den 14. September 2023

Für die Kommission

Virginijus SINKEVIČIUS

Mitglied der Kommission