Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Beschluss 2023/1809

Artikel 1

(1)   Die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ umfasst mit Ausnahme von Textilerzeugnissen jede Ware, deren Funktion darin besteht, menschliche Körperflüssigkeiten wie Urin, Fäkalien, Schweiß, Menstruationsflüssigkeit oder Muttermilch zu binden und zurückzuhalten. Die Produkte der Gruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ sind sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Gebrauch bestimmt.

(2)   Die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ umfasst keine Produkte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 fallen.