Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 31/12/2014

Fassung vom: 07/06/2014
Änderungen
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Artikel 1 - Beschluss 2011/331/EU

Artikel 1

(1)  Die Produktgruppe „Lichtquellen“ umfasst alle Lichtquellen mit einem Lichtstrom ≥ 60 und ≤ 12 000 Lumen für Anwendungen zur Allgemeinbeleuchtung mit direktem oder indirektem Anschluss an die öffentliche Stromversorgung, die mit einem in EN 60061 aufgeführten Lampensockel ausgestattet sind und zur Erzeugung einer sichtbaren Strahlung hergestellt werden.

(2)  Folgende Arten von Lichtquellen fallen nicht unter diese Produktgruppe: Lampen mit gebündeltem Licht, Hochdruckentladungslampen, Farblampen, Projektionslampen, Fotolampen, Solarienröhren, batteriebetriebene Systeme und andere Lichtquellen, die nicht für Anwendungen zur Allgemeinbeleuchtung bestimmt sind. Folgende Arten von Lichtquellen fallen nicht unter diese Produktgruppe, wenn sie nicht direkt über das Stromnetz versorgt werden: Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, Glühlampen, LED-Lampen.