Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 31/12/2015

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ANHANG I - Delegierte Verordnung 448/2012

ANHANG I

Datenfelder für Dateien mit qualitativen Daten

Tabelle 1:   Liste der Datenfelder der ersten Übermittlung und der Aktualisierung von Dateien mit qualitativen Daten

Nr.

Feldname

Beschreibung

Art

Standard

1

Name der Ratingagentur

Dient zur Identifizierung der Ratingagentur auf der CEREP-Web-Schnittstelle. Anzugeben ist der Name, den die Ratingagentur bei der Registrierung und allen anderen Aufsichtsverfahren der ESMA verwendet. Falls ein Mitglied einer Gruppe von Ratingagenturen für die gesamte Gruppe Bericht erstattet, ist der Name der Gruppe von Ratingagenturen anzugeben.

Obligatorisch bei der ersten Berichterstattung und bei Änderungen

2

Beschreibung der Ratingagentur

Kurze Beschreibung der Ratingagentur

Obligatorisch bei der ersten Berichterstattung und bei Änderungen

3

Methodik der Ratingagentur

Beschreibung der Ratingmethodik der Ratingagentur. Die Ratingagentur kann spezifische Merkmale ihrer Ratingmethodik beschreiben.

Obligatorisch bei der ersten Berichterstattung und bei Änderungen

4

Politik für beauftragte und unbeauftragte Ratings

Beschreibung der Politik der Ratingagentur für beauftragte und unbeauftragte Ratings. Gibt es mehr als eine Politik, ist anzugeben, auf welche Ratingarten sie jeweils angewandt wird.

Obligatorisch bei der ersten Berichterstattung und bei Änderungen

5

Ratingpolitik für Tochterunternehmen

Beschreibung der Politik für die Meldung von Ratings von Tochterunternehmen

Obligatorisch bei der ersten Berichterstattung und bei Änderungen. Nur anwendbar auf Ratingagenturen, die Unternehmensratings abgeben.

6

Geografischer Umfang der Berichterstattung

Angabe, ob eine weltweite Erfassung gegeben ist. Falls nicht, Begründung der Ratingagentur.

Obligatorisch bei der ersten Berichterstattung und bei Änderungen

Angabe von weltweit/nicht weltweit bei der XML-Tag-Auswahl zur Mitteilung, ob eine weltweite Erfassung besteht oder nicht. Bei Auswahl der nicht weltweiten Erfassung muss in einem obligatorischen Unterfeld eine Begründung geliefert werden.

7

Ausfalldefinition

Beschreibung der Ausfalldefinition der Ratingagentur

Obligatorisch bei der ersten Berichterstattung und bei Änderungen

8

Kennung der Ratingskala

Eindeutige Angabe einer spezifischen Ratingskala der Ratingagentur

Obligatorisch, wenn eine Ratingskala mitgeteilt oder aktualisiert werden muss

9

Gültigkeitsbeginndatum der Ratingskala

Datum, ab dem die Ratingskala gültig ist (BOP). Anzugeben ist ein gültiges Datum für den Beginn eines im System bestehenden Berichterstattungszeitraums. Es darf keine Überschneidung mit einer bereits mitgeteilten Ratingskala für den gleichen Erfassungsbereich geben.

Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird

ISO 8601 Datumsformat

(JJJJ-MM-TT)

10

Gültigkeitsenddatum der Ratingskala

Das letzte Datum, an dem eine Ratingskala noch gültig ist (EOP). Anzugeben ist ein gültiges Datum für das Ende eines im System bestehenden Berichterstattungszeitraums. Ist kein genaues Datum für das Gültigkeitsende bekannt oder liegt dieses Datum in der Zukunft, wird 9999-01-01 angegeben. Es darf keine Überschneidung mit einer bereits mitgeteilten Ratingskala für den gleichen Erfassungsbereich geben.

Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird

ISO 8601 Datumsformat

(JJJJ-MM-TT)

11

Zeithorizont

Anwendbarkeit der Ratingskala nach Zeithorizont. Gültig ist die Kombination von Ratingart und Zeithorizont.

Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird

„L“, wenn die Ratingskala für langfristige Ratings gilt

„S“, wenn die Ratingskala für kurzfristige Ratings gilt

12

Ratingart

Anwendbarkeit der Ratingskala nach Ratingart. Gültig ist die Kombination von Ratingart und Zeithorizont.

Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird

„C“, wenn die Ratingskala für Unternehmensratings gilt

„S“, wenn die Ratingskala für Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen gilt

„T“, wenn die Ratingskala für Ratings strukturierter Finanzinstrumente gilt

13

Bezeichnung der Ratingkategorie

Angabe einer spezifischen Ratingkategorie innerhalb der Ratingskala

Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird

14

Beschreibung der Ratingkategorie

Definition der Ratingkategorie in der Ratingskala

Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird

15

Wert der Ratingkategorie

Rang der Ratingkategorie in der Ratingskala; Stufen gelten als Unterkategorien

Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird

Anzugeben ist eine Ordnungszahl als ganzzahliger Wert von mindestens 1 und höchstens 20. Die Werte der Ratingkategorien müssen fortlaufend angegeben werden. Für jedes Rating muss es mindestens eine Ratingkategorie geben

16

Bezeichnung der Stufen

Angabe einer spezifischen Stufe innerhalb der Ratingskala. Die Stufen dienen einer stärkeren Aussagekraft der Ratingkategorie.

Obligatorisch bei der Mitteilung von Stufen einer Ratingskala

17

Beschreibung der Stufen

Definition der Stufen in der Ratingskala

Obligatorisch bei der Mitteilung von Stufen einer Ratingskala

18

Wert der Stufen

Rang der Stufe in der Ratingskala. Der jedem Rating zugeordnete Stufenwert dient der Kennzeichnung des Ratings zu Beginn und bei Ende jedes Zeitraums.

Obligatorisch bei der Mitteilung von Stufen einer Ratingskala

Der Wert der Stufung ist ein ganzzahliger Wert von mindestens 1 und höchstens 99. Die Werte müssen fortlaufend angegeben werden. Die Anzahl der Stufen jeder Ratingskala ist nicht festgelegt


Tabelle 2:   Feld für die Löschung von Ratingskalen

Nr.

Feldname

Beschreibung

Art

Standard

1

Kennung der Ratingskala

Kennung der zu löschenden Ratingskala

Obligatorisch


Tabelle 3:   Liste der technischen Felder für Dateien mit qualitativen Daten

Nr.

Feldname

Beschreibung

Art

Standard

1

Sprache

Sprache der Datei

Obligatorisch

ISO 639-1

2

Einheitliche Kennung der Ratingagentur

Vom System intern verwendeter Code zur Bestimmung der Ratingagentur. Anzugeben ist der Business Identifier Code (BIC) der die Datei übermittelnden Ratingagentur.

Obligatorisch

ISO 9362

3

Fassung

Die zur Generierung der Datei verwendete Fassung der XML Schema Definition (XSD)

Obligatorisch

Genaue Nummer der Fassung

4

Erstellungsdatum

Datum, an dem die Datei erstellt wurde

Obligatorisch

ISO 8601 Datumsformat

(JJJJ-MM-TT)

5

Erstellungszeit

Zeit, zu der die Datei erstellt wurde. Anzugeben in der Ortszeit der die Datei erstellenden Ratingagentur, ausgedrückt als koordinierte Weltzeit (UTC) +/– Stunden.

Obligatorisch

ISO 8601 Zeitformat

(hh:mm:ss)

6

Erstellungszeitversatz

Gibt an, dass bei der Erstellung der Datei ein Ortszeitversatz von hh vor/nach UTC verwendet wurde. Getrenntes Unterfeld mit (+/–) hh-Wert, angepasst an die Sommerzeit.

Obligatorisch