Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 8 - Delegierte Verordnung 447/2012

Artikel 8

Freistellung

In Fällen, in denen nur begrenzte quantitative Nachweise für die Prognosefähigkeit einer Ratingmethode vorliegen, wird eine Ratingagentur von der Einhaltung des Artikels 7 dieser Verordnung freigestellt, wenn sie

a)

sicherstellt, dass die Ratingmethoden sensible Bonitätsprognosen ermöglichen;

b)

interne Verfahren einheitlich über längere Zeiträume und unterschiedliche Marktsegmente hinweg anwendet;

c)

über Verfahren verfügt, mit denen sichergestellt wird, dass systemische Ratinganomalien, die bei Rückvergleichen deutlich werden, festgestellt und angemessen berücksichtigt werden.