Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (1)
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Artikel 7 - Delegierte Verordnung 272/2012

Achtung! Dieser Artikel wurde geändert, nachdem die aktuelle konsolidierte Fassung herausgegeben wurde. Die Änderungen gelten seit dem 01/01/2025. Bitte konsultieren Sie die Delegierte Verordnung 2024/1706, um die Änderungen einzusehen.

Artikel 7

Pauschale Jahresaufsichtsgebühr für zertifizierte Ratingagenturen

(1)   Eine gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 zertifizierte Ratingagentur entrichtet eine Jahresaufsichtsgebühr von 6 000 EUR.

Abweichend von Unterabsatz 1 wird eine zertifizierte Ratingagentur von der Jahresaufsichtsgebühr befreit, wenn ihre Gesamteinnahmen gemäß dem zuletzt veröffentlichten geprüften Abschluss 10 Mio. EUR unterschreiten, oder für den Fall, dass die Ratingagentur einer Gruppe von Ratingagenturen angehört, wenn die Gruppe von Ratingagenturen kumulierte Gesamteinnahmen von weniger als 10 Mio. EUR ausweist.

(2)   Die Jahresaufsichtsgebühr für eine zertifizierte Ratingagentur ist Ende Februar fällig. Die ESMA übermittelt einer zertifizierten Ratingagentur die Zahlungsaufforderung spätestens 30 Tage vor diesem Termin.