Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Durchführungsverordnung 2023/895

Artikel 1

Format der Veröffentlichung

Bei der Offenlegung der Informationen gemäß dieser Verordnung geben die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Zahlen, die Geldbeträge wiedergeben, in Einheiten von Tausend an.