Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 22/07/2024
Änderungen
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2016/1800

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.