Artikel 5
Zusätzlicher Inhalt des schriftlichen Antrags
Zusätzlich zu den in Artikel 3 und 4 dieser Verordnung spezifizierten Angaben muss der Antrag Folgendes enthalten:
a) |
die Bestätigung, dass die in Artikel 77b Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Voraussetzungen eingehalten werden, wenn die Anwendung einer Matching-Anpassung aufsichtlich genehmigt wird; |
b) |
den nach Artikel 44 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG verlangten Liquiditätsplan; |
c) |
die nach Artikel 44 Absatz 2a Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG verlangten Bewertungen; |
d) |
die nach Artikel 45 Absatz 2a der Richtlinie 2009/138/EG verlangten Bewertungen; |
e) |
eine detaillierte Erläuterung und Darlegung des Berechnungsverfahrens für die Matching-Anpassung gemäß den Anforderungen des Artikels 77c der Richtlinie 2009/138/EG; |
f) |
eine Aufstellung der sonstigen Anträge auf Genehmigung eines der in Artikel 308a Absatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Posten der schrittweisen Einführung, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gestellt hat oder innerhalb der nächsten sechs Monate zu stellen beabsichtigt. |