Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 5 - Durchführungsverordnung 2015/500

Artikel 5

Zusätzlicher Inhalt des schriftlichen Antrags

Zusätzlich zu den in Artikel 3 und 4 dieser Verordnung spezifizierten Angaben muss der Antrag Folgendes enthalten:

a)

die Bestätigung, dass die in Artikel 77b Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Voraussetzungen eingehalten werden, wenn die Anwendung einer Matching-Anpassung aufsichtlich genehmigt wird;

b)

den nach Artikel 44 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG verlangten Liquiditätsplan;

c)

die nach Artikel 44 Absatz 2a Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG verlangten Bewertungen;

d)

die nach Artikel 45 Absatz 2a der Richtlinie 2009/138/EG verlangten Bewertungen;

e)

eine detaillierte Erläuterung und Darlegung des Berechnungsverfahrens für die Matching-Anpassung gemäß den Anforderungen des Artikels 77c der Richtlinie 2009/138/EG;

f)

eine Aufstellung der sonstigen Anträge auf Genehmigung eines der in Artikel 308a Absatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Posten der schrittweisen Einführung, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gestellt hat oder innerhalb der nächsten sechs Monate zu stellen beabsichtigt.