Artikel 40
Umstände, unter denen die versicherungstechnischen Rückstellungen insgesamt zu berechnen sind, und dabei zu verwendende Methode
Die Nachbildung von Zahlungsströmen wird als verlässlich betrachtet, wenn die Zahlungsströme hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt den ihnen zugrunde liegenden Risiken für alle möglichen Szenarien nachgebildet werden. Nicht verlässlich nachbilden lassen sich folgende mit Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen in Verbindung stehenden Zahlungsströme:
Zahlungsströme in Verbindung mit Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen, die von der Wahrscheinlichkeit abhängen, dass Versicherungsnehmer vertragliche Optionen, einschließlich Storno- und Rückkaufsmöglichkeiten, wahrnehmen;
Zahlungsströme in Verbindung mit Versicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen, die von der Höhe, dem Trend oder der Volatilität der Sterblichkeits-, Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten abhängen;
alle bei der Bedienung der Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen künftig anfallenden Aufwendungen.