Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen (2)
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Artikel 351 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 351

Bewertung der Bedingungen: Kriterien

1.  

Bei der Prüfung, ob Risikomanagement und interne Kontrollmechanismen des Mutterunternehmens gemäß Artikel 236 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG das Tochterunternehmen einschließen, untersuchen die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde und die anderen betroffenen Aufsichtsbehörden, ob nachstehende Kriterien erfüllt sind:

(a) 

Die Risikomanagement-Funktion nach Artikel 44 Absatz 4 der Richtlinie 2009/138/EG liegt in Bezug auf das Tochterunternehmen in signifikantem Umfang beim Mutterunternehmen, das heißt dieses nimmt den Großteil der Aufgaben der Risikomanagement-Funktion gemäß Artikel 269 wahr;

(b) 

die Compliance-Funktion nach Artikel 46 der Richtlinie 2009/138/EG liegt in Bezug auf das Tochterunternehmen in signifikantem Umfang beim Mutterunternehmen, das heißt dieses nimmt den Großteil der Aufgaben der Compliance-Funktion gemäß Artikel 270 wahr;

(c) 

das Tochterunternehmen erfüllt in Bezug auf Risikomanagement und Compliance-Tätigkeiten des Mutterunternehmens die Anforderungen an das Outsourcing gemäß Artikel 49 der Richtlinie 2009/138/EG.

2.  

Bei der Prüfung, ob das Tochterunternehmen gemäß Artikel 236 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG vorsichtig geführt wird, untersuchen die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde und die anderen betroffenen Aufsichtsbehörden, ob nachstehende Kriterien erfüllt sind:

(a) 

das Governance-System der Gruppe nach Artikel 246 der Richtlinie 2009/138/EG ist ausreichend wirksam und führt nicht zu einer mit einer erheblichen Abweichung im Sinne von Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Richtlinie vergleichbaren Situation;

(b) 

das Governance-System des Tochterunternehmens nach Artikel 41 der Richtlinie 2009/138/EG ist ausreichend wirksam und führt nicht zu einer mit einer erheblichen Abweichung im Sinne von Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2009/138/EG vergleichbaren Situation;

(c) 

das Governance-System des Tochterunternehmens nach Artikel 41 der Richtlinie 2009/138/EG wird nicht durch die das Tochterunternehmen erfassenden Risikomanagement- und Compliance-Funktionen des Mutterunternehmens beeinträchtigt.