Artikel 241
Modellvalidierungsprozess
Im Hinblick auf den Modellvalidierungsprozess machen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Angaben zu allen folgenden Punkten:
zur Validierung des internen Modells angewandte Prozesse und Methoden und deren Zielsetzung;
für jeden Teil des internen Modells die Intervalle der regelmäßigen Validierungen und die Umstände, die eine zusätzliche Validierung erforderlich machen;
für die einzelnen Validierungsaufgaben zuständige Personen;
Verfahren, das in dem Fall Anwendung findet, dass der Modellvalidierungsprozess Probleme hinsichtlich der Zuverlässigkeit des internen Modells zutage fördert, und Entscheidungsverfahren zur Lösung dieser Probleme.
Im Rahmen des Modellvalidierungsprozesses bewerten die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Qualität und Unabhängigkeit der Validierung. Bei der Bewertung der Unabhängigkeit berücksichtigen sie alles Folgende:
im Falle eines internen Validierungsprozesses die Zuständigkeiten und Berichtspflichten der am Prozess Beteiligten;
im Falle eines externen Validierungsprozesses die für die am Prozess beteiligten Personen — gegebenenfalls auch für deren Mitarbeiter oder andere in ihrem Namen handelnde Personen — geltende Vergütungsstruktur sowie etwaige sonstige Aufgaben der betreffenden Personen in Bezug auf das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen.