Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 3 - Delegierter Beschluss 2015/1602

Artikel 3

Ab dem 1. Januar 2016 wird das in der Schweiz geltende Aufsichtssystem, das auf Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in einer Gruppe anwendbar ist, als den Anforderungen gemäß Titel III der Richtlinie 2009/138/EG gleichwertig betrachtet.