Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Delegierter Beschluss 2015/1602

Artikel 1

Ab dem 1. Januar 2016 wird das in der Schweiz geltende Solvabilitätssystem für die Rückversicherungstätigkeiten von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz als den Anforderungen gemäß Titel I der Richtlinie 2009/138/EG gleichwertig betrachtet.