Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 01/08/2022
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Richtlinie legt Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG fest,

1. 

in denen die in Artikel 12 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a genannten Verfahren und Vorkehrungen und die in Artikel 12 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe b genannten Strukturen und organisatorischen Anforderungen zur Verringerung von Interessenkonflikten genau ausgeführt werden;

2. 

in denen zum einen Kriterien für Handeln, das recht und billig ist, und für Handeln mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im besten Interesse der OGAW sowie Kriterien für die Bestimmung der Arten von Interessenkonflikten und zum anderen die Prinzipien, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die Mittel wirksam eingesetzt werden und die Schritte, die zur Ermittlung, Vorbeugung, Regelung und Offenlegung der in Artikel 14 Absätze 1 und 2 genannten Interessenkonflikte unternommen werden sollten, festgelegt werden;

3. 

in denen die Einzelheiten, die gemäß Artikel 23 Absatz 5 und Artikel 33 Absatz 5 in den Vereinbarungen zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft enthalten sein müssen, genau ausgeführt werden, und

4. 

in denen der in Artikel 51 Absatz 1 genannte Risikomanagement-Prozess, insbesondere die Kriterien für die Prüfung der Angemessenheit des von der Verwaltungsgesellschaft angewandten Risikomanagement-Prozesses und die Risikomanagement-Grundsätze und -Verfahren sowie die Vorkehrungen, Verfahren und Methoden für Risikomessung und -management in Bezug auf diese Kriterien genau ausgeführt werden.