Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Durchführungsbeschluss 2022/1298

Artikel 1

Für die Zwecke des Artikels 46 Absatz 1 der Richtlinie 2006/43/EG wird davon ausgegangen, dass die öffentlichen Aufsichts-, Qualitätssicherungs-, Untersuchungs- und Sanktionssysteme für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften der Securities and Exchange Commission der Vereinigten Staaten von Amerika und des Public Company Accounting Oversight Board der Vereinigten Staaten von Amerika Anforderungen erfüllen, die jenen der Artikel 29, 30 und 32 der Richtlinie gleichwertig sind.