Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1010 der Kommission vom 21. Juni 2016 über die Angemessenheit der zuständigen Stellen bestimmter Drittländer und Gebiete gemäß der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 3727) (Text von Bedeutung für den EWR)