Artikel 2
Artikel 1 lässt Kooperationsvereinbarungen über einzelne Qualitätssicherungskontrollen zwischen den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats und den zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika unberührt, sofern eine solche Vereinbarung die in Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses 2013/280/EU der Kommission (3) festgelegten Kriterien erfüllt und einem Beschluss nach Artikel 47 Absatz 3 der Richtlinie 2006/43/EG nicht vorgreift.
(3) Siehe Seite 4 dieses Amtsblatts.