Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 31/07/2016

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2 - Durchführungsbeschluss 2013/281/EU

Artikel 2

Artikel 1 lässt Kooperationsvereinbarungen über einzelne Qualitätssicherungskontrollen zwischen den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats und den zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika unberührt, sofern eine solche Vereinbarung die in Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses 2013/280/EU der Kommission (3) festgelegten Kriterien erfüllt und einem Beschluss nach Artikel 47 Absatz 3 der Richtlinie 2006/43/EG nicht vorgreift.


(3)  Siehe Seite 4 dieses Amtsblatts.