Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 31/07/2016

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Durchführungsbeschluss 2013/280/EU

Artikel 1

Das Public Company Accounting Oversight Board der Vereinigten Staaten von Amerika und die Securities and Exchange Commission der Vereinigten Staaten von Amerika gelten für die Zwecke des Artikels 47 Absatz 1 des Beschlusses 2006/43/EG als angemessen.