Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 06/02/2010

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
06/02/2010
Beschluss 2010/64 veröffentlicht im ABl.
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Beschluss 2010/64

2010/64/: Beschluss der Kommission vom 5. Februar 2010 über die Angemessenheit der zuständigen Stellen bestimmter Drittländer gemäß der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 590) (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2Artikel 3