Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2015
Änderungen
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Artikel 5 - Verordnung 1569/2007

Artikel 5

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.