Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 23/04/2014

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
03/04/2014
Delegierte Verordnung 342/2014 veröffentlicht im ABl.
26/07/2013
JC/RTS/2013/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
26/07/2013
JC/RTS/2013/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
26/07/2013
JC/RTS/2013/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
26/07/2013
JC/RTS/2013/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
31/08/2012
JC/CP/2012/02
Konsultation veröffentlicht
31/08/2012
JC/CP/2012/02
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 342/2014

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 342/2014 der Kommission vom 21. Januar2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen die Bedingungen für die Anwendung der Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Finanzkonglomerate festgelegt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 3 - Ausschluss von Mehrfachbelegung und gruppeninterner EigenmittelschöpfungArtikel 4 - Übertragbarkeit und Verfügbarkeit von Eigenmitteln Artikel 5 - Branchenspezifische EigenmittelArtikel 6 - Eigenmitteldefizit auf Ebene des FinanzkonglomeratsArtikel 7 - KonsistenzArtikel 8 - Konsolidierung Artikel 9 - Solvabilitätsanforderung Q&AArtikel 10 - Die Eigenmittel des Finanzkonglomerats und die für diese geltenden SolvabilitätsanforderungenArtikel 11 - Behandlung branchenübergreifender BeteiligungenArtikel 12 - Fiktive Eigenmittel und fiktive Solvabilitätsanforderungen für unbeaufsichtigte Unternehmen der FinanzbrancheArtikel 13 - Branchenspezifische Übergangs- und Bestandsschutzvorschriften
ANHANG