Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 17 - Inkrafttreten

Artikel 17

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 5, Artikel 6 Absatz 2, Artikel 8, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 14 Absätze 5 und 9 gelten ab dem in Artikel 309 Absatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Datum.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. Januar 2014

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO