Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
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ANHANG II

ANHANG II

IM KRYPTOWERTE-WHITEPAPER FÜR EINEN VERMÖGENSWERTEREFERENZIERTEN TOKEN OFFENZULEGENDE ANGABEN

Teil A: Informationen über den Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token

1. 

Name,

2. 

Rechtsform,

3. 

eingetragene Anschrift und Sitz, falls abweichend,

4. 

Tag der Registrierung,

5. 

Unternehmenskennung oder eine andere nach dem geltenden nationalen Recht erforderliche Kennung,

6. 

gegebenenfalls Identität des Mutterunternehmens,

7. 

Name, Geschäftsanschrift und Funktion der Mitglieder des Leitungsorgans des Emittenten,

8. 

geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten und gegebenenfalls des Mutterunternehmens,

9. 

Finanzlage des Emittenten in den vergangenen drei Jahren oder, falls der Emittent noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner Registrierung.

Die Finanzlage wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Emittenten und seine Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und seiner Lage, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

10. 

ausführliche Beschreibung der Regelungen des Emittenten zur Unternehmensführung,

11. 

außer bei Emittenten vermögenswertereferenzierter Token, die nach Artikel 17 von der Zulassungspflicht befreit sind: genaue Angaben zur Zulassung als Emittent eines vermögenswertereferenzierten Token und Name der zuständigen Behörde, die die Zulassung erteilt hat;

bei Kreditinstituten: Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats,

12. 

falls der Emittent des vermögenswertereferenzierten Token auch andere Kryptowerte ausgibt oder auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Kryptowerten ausübt, sollte dies eindeutig angegeben werden; der Emittent sollte auch angeben, ob zwischen dem Emittenten und dem Unternehmen, das die Distributed-Ledger-Technologie betreibt, die für die Ausgabe des Kryptowerts verwendet wird, eine Verbindung besteht, auch wenn die Protokolle von einer Person verwaltet oder kontrolliert werden, die eng mit den an dem Projekt beteiligten Akteuren verbunden ist.

Teil B: Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token

1. 

Name und Kürzel oder Ticker-Handler des vermögenswertereferenzierten Token,

2. 

Beschreibung der Merkmale des vermögenswertreferenzierten Token, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind,

3. 

genaue Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen (einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens), die an der Operationalisierung des vermögenswertereferenzierten Token beteiligt sind, wie Berater, Entwickler und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen,

4. 

Beschreibung der Rolle, der Zuständigkeiten und der Rechenschaftspflicht etwaiger Drittunternehmen nach Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe h,

5. 

Angaben zu den Plänen für die vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich einer Beschreibung der bisherigen und künftigen Etappen und gegebenenfalls der bereits zugewiesenen Ressourcen.

Teil C: Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel

1. 

Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder seine Zulassung zum Handel betrifft,

2. 

gegebenenfalls der Betrag, der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token in Form von Geldbeträgen oder anderen Kryptowerten beschafft werden soll, gegebenenfalls einschließlich etwaiger Mindest- und Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token festgelegt wurden, und die Angabe, ob Überzeichnungen akzeptiert werden und wie sie zugewiesen werden,

3. 

gegebenenfalls Gesamtzahl der Anteile des vermögenswertereferenzierten Token, die angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen,

4. 

Angabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder die Zulassung dieses vermögenswertereferenzierten Token zum Handel ausgerichtet ist, einschließlich etwaiger Beschränkungen bezüglich der Art der Inhaber des betreffenden vermögenswertereferenzierten Token,

5. 

ausdrücklicher Hinweis, dass Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token beteiligen, rückerstattungsberechtigt sind, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans, bis wann diese Erstattungen abgeschlossen sein werden; die Folgen der Überschreitung des Höchstziels für die Zeichnung sollten deutlich gemacht werden,

6. 

Informationen über die verschiedenen Phasen des öffentlichen Angebots des vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe des vermögenswertereferenzierten Token („Pre-Public-Verkäufe“) und, im Falle eines Kaufpreisnachlasses für einige Frühkäufe, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die die anderen Anleger,

7. 

bei befristeten Angeboten: Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot,

8. 

Zahlungsmethoden für den Kauf und den Rücktausch des angebotenen vermögenswertereferenzierten Token,

9. 

Informationen darüber, wie und wann der erworbene vermögenswertereferenzierte Token den Inhabern übertragen werden,

10. 

Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die vermögenswertereferenzierten Token zu halten,

11. 

gegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung des vermögenswertereferenzierten Token beauftragt wurde, und Art der Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung),

12. 

gegebenenfalls Name der Handelsplattform für Kryptowerte, auf der die Zulassung zum Handel beantragt wird, und Informationen darüber, wie Anleger auf diese Handelsplattformen zugreifen können, sowie über die damit verbundenen Kosten,

13. 

Ausgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token,

14. 

potenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergeben,

15. 

für das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token geltendes Recht, einschließlich des zuständigen Gerichts.

Teil D: Informationen über die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten

1. 

Beschreibung der Merkmale und Funktionen des vermögenswertereferenzierten Token, der angeboten oder zum Handel zugelassen wird, einschließlich Angaben dazu, wann die Funktionen wirksam werden sollen,

2. 

Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Käufers und des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte,

3. 

Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können,

4. 

gegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des vermögenswertereferenzierter Token durch den Emittenten und zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen Anteile des vermögenswertereferenzierten Token,

5. 

wenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo der vermögenswertereferenzierte Token im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden können,

6. 

etwaige Beschränkungen der Übertragbarkeit des angebotenen oder zum Handel zugelassenen vermögenswertereferenzierten Token,

7. 

wenn der vermögenswertereferenzierte Token Protokolle für die Erhöhung oder Verringerung seines Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen hat: Beschreibung der Funktionsweise dieser Protokolle,

8. 

gegebenenfalls eine Beschreibung der Sicherungssysteme zum Schutz des Werts des vermögenswertereferenzierten Token und der Entschädigungssysteme,

9. 

Informationen über die Art und Durchsetzbarkeit der Rechte, einschließlich der dauerhaften Rücktauschrechte und etwaiger Forderungen, die Inhaber und jede juristische oder natürliche Person im Sinne von Artikel 39 Absatz 2 gegen den Emittenten haben können, einschließlich Informationen darüber, wie diese Rechte im Falle von Insolvenzverfahren behandelt werden, Informationen darüber, ob verschiedenen Inhabern unterschiedliche Rechte zugestanden werden, sowie die nichtdiskriminierenden Gründe für eine solche unterschiedliche Behandlung,

10. 

detaillierte Beschreibung des Anspruchs, den der vermögenswertereferenzierte Token für die Inhaber darstellt, was Folgendes umfasst:

a) 

Beschreibung jedes referenzierten Vermögenswerts und bestimmter Anteile an jedem dieser Vermögenswerte,

b) 

Verhältnis zwischen dem Wert der referenzierten Vermögenswerte und dem Betrag der Forderung und der Vermögenswertreserve und

c) 

Beschreibung, wie eine redliche und transparente Bewertung der Bestandteile der Forderung vorgenommen wird, wobei gegebenenfalls unabhängige Parteien benannt werden,

11. 

gegebenenfalls Angaben zu den Vorkehrungen, die der Emittent getroffen hat, um die Liquidität des vermögenswertereferenzierten Token zu gewährleisten, einschließlich Namen der Rechtsträger, die mit der Gewährleistung der Liquidität beauftragt wurden,

12. 

Kontaktangaben für die Einreichung von Beschwerden und Beschreibung des Beschwerdeverfahrens und etwaiger Streitbeilegungsmechanismen oder Rechtsbehelfsverfahren, die der Emittent des vermögenswertereferenzierten Token eingerichtet hat,

13. 

Beschreibung der Rechte der Inhaber, wenn der Emittent nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, auch bei Insolvenz,

14. 

Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Sanierungsplans,

15. 

Beschreibung der Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Rücktauschplans,

16. 

detaillierte Informationen darüber, wie die vermögenswertereferenzierten Token rückgetauscht werden, auch ob der Inhaber die Möglichkeit haben wird, die Form des Rücktauschs, die Form der Übertragung oder die amtliche Währung des Rücktauschs zu wählen,

17. 

das für den vermögenswertereferenzierten Token geltende Recht, sowie das zuständige Gericht.

Teil E: Informationen über die zugrunde liegende Technologie

1. 

Informationen über die eingesetzte Technologie, einschließlich Distributed-Ledger-Technologie, sowie Protokollen und verwendeter technischer Standards, die Halten, Speichern und Übertragung der wertereferenzierten Token ermöglichen,

2. 

Konsensmechanismus, sofern anwendbar,

3. 

Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren,

4. 

wenn die vermögenswertereferenzierten Token unter Verwendung einer Distributed-Ledger-Technologieausgegeben, übertragen und gespeichert werden, der vom Emittenten oder von einem im Namen des Emittenten handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieser Distributed-Ledger-Technologie,

5. 

Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie (falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde).

Teil F: Informationen über die Risiken

1. 

Risiken im Zusammenhang mit der Vermögenswertreserve, wenn der Emittent nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen,

2. 

Beschreibung der vom Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token ausgehenden Risiken,

3. 

Beschreibung der mit dem öffentlichen Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel verbundenen Risiken,

4. 

Beschreibung der mit den dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die referenzierten Werte,

5. 

Beschreibung der Risiken im Zusammenhang mit der Operationalisierung des Projekts für den vermögenswertereferenzierten Token,

6. 

Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken sowie (gegebenenfalls) Maßnahmen zur Risikominderung.

Teil G: Informationen über die Vermögenswertreserve

1. 

ausführliche Beschreibung des Mechanismus zur Angleichung des Wertes der Vermögenswertreserve an die Ansprüche im Zusammenhang mit dem vermögenswertereferenzierten Token, einschließlich rechtlicher und technischer Aspekte,

2. 

ausführliche Beschreibung der Vermögenswertreserve und ihrer Zusammensetzung,

3. 

Beschreibung der Mechanismen für die Ausgabe und den Rücktausch vermögenswertereferenzierter Token,

4. 

Informationen darüber, ob ein Teil des Reservevermögens angelegt wird, und gegebenenfalls Beschreibung der Anlagepolitik für das Reservevermögen,

5. 

Beschreibung der Verwahrungsvereinbarungen für das Reservevermögen, einschließlich seiner Trennung, und die Namen der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden anbieten, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, die als Verwahrstellen für das Reservevermögen bestellt sind.