Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf ANHANG I beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

ANHANG I

ANHANG I

IM WHITEPAPER FÜR ANDERE KRYPTOWERTE ALS VERMÖGENSWERTEREFERENZIERTE TOKEN ODER E-GELD-TOKEN OFFENZULEGENDE ANGABEN

Teil A: Informationen über den Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt

1. 

Name,

2. 

Rechtsform,

3. 

Eingetragene Anschrift und Sitz, falls abweichend,

4. 

Tag der Registrierung,

5. 

Unternehmenskennung oder eine andere nach geltendem nationalem Recht erforderliche Kennung,

6. 

eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme und eine E-Mail-Adresse des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, sowie die Anzahl der Tage, innerhalb deren ein Anleger, der den Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, über diese Telefonnummer oder E-Mail-Adresse kontaktiert, eine Antwort erhält,

7. 

gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens,

8. 

Name, Geschäftsanschrift und Funktion der Mitglieder des Leitungsorgans des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt,

9. 

geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und gegebenenfalls des Mutterunternehmens,

10. 

Finanzlage des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, in den vergangenen drei Jahren oder, falls der Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, noch keine drei Jahre niedergelassen ist, seine bzw. ihre Finanzlage seit dem Zeitpunkt seiner bzw. ihrer Registrierung.

Die Finanzlage wird auf der Grundlage eines redlichen Berichts über den Geschäftsverlauf und das Geschäftsergebnis des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und seine bzw. ihrer Lage für jedes Jahr und jeden Übergangszeitraum, für den historische Finanzinformationen benötigt werden, einschließlich der Gründe für wesentliche Änderungen, bewertet.

Der Bericht besteht aus einer ausgewogenen und umfassenden Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

Teil B: Informationen über den Emittenten, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt

1. 

Name,

2. 

Rechtsform,

3. 

Eingetragene Anschrift und Sitz, falls abweichend,

4. 

Tag der Registrierung,

5. 

Unternehmenskennung oder eine andere nach dem geltenden nationalen Recht erforderliche Kennung,

6. 

gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens,

7. 

Name, Geschäftsanschrift und Funktion der Mitglieder des Leitungsorgans des Emittenten,

8. 

geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Emittenten und gegebenenfalls des Mutterunternehmens.

Teil C: Informationen über den Betreiber der Handelsplattform in den Fällen, in denen er das Kryptowerte-Whitepaper erstellt

1. 

Name,

2. 

Rechtsform,

3. 

eingetragene Anschrift und Sitz, falls abweichend,

4. 

Tag der Registrierung,

5. 

Unternehmenskennung oder eine andere nach dem geltenden nationalen Recht erforderliche Kennung,

6. 

gegebenenfalls Name des Mutterunternehmens,

7. 

Grund, warum dieser Betreiber das Kryptowerte-Whitepaper erstellt hat,

8. 

Name, Geschäftsanschrift und Funktion der Mitglieder des Leitungsorgans des Betreibers,

9. 

geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Betreibers und gegebenenfalls des Mutterunternehmens.

Teil D: Informationen über das Kryptowert-Projekt

1. 

Name des Kryptowert-Projekts und der Kryptowerte, falls abweichend vom Namen des Anbieters oder der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, und Kürzel oder Ticker-Handler,

2. 

kurze Beschreibung des Kryptowert-Projekts,

3. 

genaue Angaben zu allen natürlichen oder juristischen Personen (einschließlich Geschäftsanschrift oder Sitz des Unternehmens), die an der Durchführung des Kryptowert-Projekts beteiligt sind, wie Berater, Entwickler und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen,

4. 

wenn das Kryptowert-Projekt Utility-Token betrifft: Hauptmerkmale der Waren oder Dienstleistungen, die entwickelt werden sollen,

5. 

Angaben zum Kryptowert-Projekt, insbesondere die bisherigen und künftigen Projekt-Etappen, und gegebenenfalls zu den bereits zugewiesenen Ressourcen für das Projekt,

6. 

gegebenenfalls die geplante Verwendung der Mittel oder anderer entgegengenommener Kryptowerte.

Teil E: Informationen über das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel

1. 

Angabe, ob das Kryptowerte-Whitepaper ein öffentliches Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel betrifft,

2. 

Gründe für das öffentliche Angebot oder den Antrag auf Zulassung zum Handel,

3. 

gegebenenfalls der Betrag, der mit dem öffentlichen Angebot in Form von Geldbeträgen oder anderen Kryptowerten beschafft werden soll, gegebenenfalls einschließlich etwaiger Mindest- und Höchstziele für die Zeichnung, die für das öffentliche Angebot von Kryptowerten festgelegt wurden, und der Hinweis, ob Überzeichnungen akzeptiert werden und wie sie zugewiesen werden,

4. 

Ausgabepreis des öffentlich angebotenen Kryptowerts (in einer amtlichen Währung oder anderen Kryptowerten), etwaige geltende Zeichnungsgebühren oder die Methode, nach der der Angebotspreis bestimmt wird,

5. 

gegebenenfalls Gesamtzahl der Kryptowerte, die öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden sollen,

6. 

Angabe der potenziellen Inhaber, auf die das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder die Zulassung dieser Kryptowerte zum Handel ausgerichtet ist, einschließlich etwaiger Beschränkungen bezüglich der Art der Inhaber der betreffenden Kryptowerte,

7. 

ausdrücklicher Hinweis, dass Käufer, die sich an dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten beteiligen, eine Rückerstattung erhalten können, wenn das Mindestziel für die Zeichnung am Ende der Zeichnungsfrist nicht erreicht ist, wenn sie ihr in Artikel 13 vorgesehenes Widerrufsrecht ausüben oder wenn das Angebot annulliert wird, sowie eine ausführliche Beschreibung des Rückerstattungsmechanismus, einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans, bis wann diese Erstattungen abgeschlossen sein werden,

8. 

Informationen über die verschiedenen Phasen des Angebots von Kryptowerten, einschließlich Informationen über Kaufpreisnachlässe für Frühkäufe von Kryptowerten („Pre-Public-Verkäufe“); falls Kaufpreisnachlässe für bestimmte Käufer gewährt werden, eine Erklärung, warum die Kaufpreise unterschiedlich sein können, sowie eine Beschreibung der Folgen für die anderen Anleger,

9. 

bei befristeten Angeboten: Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot,

10. 

Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung der Geldbeträge oder anderen Kryptowerte im Sinne von Artikel 10 während des befristeten öffentlichen Angebots oder während der Widerrufsfrist,

11. 

mögliche Zahlungsmethoden für den Kauf der angebotenen Kryptowerte und Methoden der Übermittlung des Werts an die Käufer, wenn sie rückerstattungsberechtigt sind,

12. 

im Fall von öffentlichen Angeboten: Informationen über das Widerrufsrecht nach Artikel 13,

13. 

Informationen darüber, wie und wann die erworbenen Kryptowerte den Inhabern übertragen werden,

14. 

Informationen über die technischen Anforderungen, die der Käufer erfüllen muss, um die Kryptowerte zu halten,

15. 

gegebenenfalls Name des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen, der mit der Platzierung der Kryptowerte beauftragt wurde, und Art der Platzierung (mit oder ohne feste Übernahmeverpflichtung),

16. 

gegebenenfalls der Name der Handelsplattform für Kryptowerte, auf der die Zulassung zum Handel beantragt wird, und Informationen darüber, wie Anleger auf diese Handelsplattformen zugreifen können, sowie über die damit verbundenen Kosten,

17. 

Ausgaben im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten,

18. 

potenzielle Interessenkonflikte der Personen, die an dem öffentlichen Angebot oder der Zulassung zum Handel beteiligt sind, die sich aus dem Angebot oder der Zulassung zum Handel ergeben,

19. 

für das öffentliche Angebot von Kryptowerten geltendes Recht, einschließlich des zuständigen Gerichts.

Teil F: Informationen über die Kryptowerte

1. 

Art des Kryptowerts, der öffentlich angeboten werden soll oder dessen Zulassung zum Handel beantragt wird,

2. 

Beschreibung der Merkmale, einschließlich der Daten, die für die Einstufung des Kryptowerte-Whitepaper im Register gemäß Artikel 109 nach Maßgabe von dessen Absatz 8 notwendig sind, und Funktionen der Kryptowerte, die angeboten oder zum Handel zugelassen werden, einschließlich Angaben dazu, wann die Funktionen wirksam werden sollen.

Teil G: Informationen über die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten

1. 

Beschreibung der Rechte und (etwaigen) Pflichten des Käufers und des Verfahrens und der Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte,

2. 

Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Rechte und Pflichten geändert werden können,

3. 

gegebenenfalls Angaben zu künftigen öffentlichen Angeboten des Kryptowerte-Emittenten und zur Anzahl der vom Emittenten selbst behaltenen Kryptowerte,

4. 

wenn das Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel Utility-Token betrifft: Angaben zur Qualität und Quantität der Waren oder Dienstleistungen, zu denen die Utility-Token Zugang bieten,

5. 

wenn das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder die Zulassung zum Handel Utility-Token betrifft: Informationen darüber, wie die Utility-Token für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können,

6. 

wenn keine Zulassung zum Handel beantragt wird: Informationen darüber, wie und wo die Kryptowerte im Anschluss an das öffentliche Angebot gekauft oder verkauft werden können,

7. 

Beschränkungen der Übertragbarkeit der angebotenen oder zum Handel zugelassenen Kryptowerte,

8. 

bei Kryptowerten mit Protokollen für die Erhöhung oder Verringerung des Angebots in Reaktion auf Nachfrageveränderungen: Beschreibung der Funktionsweise dieser Protokolle,

9. 

gegebenenfalls eine Beschreibung der Sicherungssysteme zum Schutz des Werts der Kryptowerte und der Entschädigungssysteme,

10. 

für die Kryptowerte geltendes Recht, einschließlich des zuständigen Gerichts.

Teil H: Informationen über die zugrunde liegende Technologie

1. 

Informationen über die eingesetzte Technologie, einschließlich Distributed-Ledger-Technologie, Protokollen und verwendeter technischer Standards,

2. 

Konsensmechanismus, sofern anwendbar,

3. 

Anreizmechanismen zur Absicherung von Transaktionen und gegebenenfalls geltende Gebühren,

4. 

wenn die Kryptowerte in einem Distributed-Ledger ausgegeben, übertragen und gespeichert werden, der vom Emittenten, vom Anbieter oder von einem in ihrem Namen handelnden Dritten betrieben wird: ausführliche Beschreibung der Funktionsweise dieses Distributed-Ledger,

5. 

Angaben zum Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Technologie (falls eine derartige Prüfung durchgeführt wurde).

Teil I: Informationen über die Risiken

1. 

Beschreibung der mit dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel verbundenen Risiken

2. 

Beschreibung der von dem Emittenten ausgehenden Risiken, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt,

3. 

Beschreibung der mit den Kryptowerten verbundenen Risiken,

4. 

Beschreibung der mit der Projektdurchführung verbundenen Risiken,

5. 

Beschreibung der mit der eingesetzten Technologie verbundenen Risiken sowie (gegebenenfalls) Maßnahmen zur Risikominderung.