Artikel 93
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU
In Artikel 1 wird folgender Absatz angefügt:
„(3) Diese Richtlinie gilt nicht für Unternehmen, die auch gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassen sind.“
Artikel 93
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU
In Artikel 1 wird folgender Absatz angefügt:
„(3) Diese Richtlinie gilt nicht für Unternehmen, die auch gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassen sind.“