Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 93 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 93 - Verordnung 2021/23 (CCPRRR)

Artikel 93

Änderung der Richtlinie 2014/59/EU

In Artikel 1 wird folgender Absatz angefügt:

„(3)   Diese Richtlinie gilt nicht für Unternehmen, die auch gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassen sind.“