Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 45 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 45 - Verordnung 2017/2402 (Verbriefungsverordnung)

Artikel 45

Synthetische Verbriefungen

(1)   Bis zum 2. Juli 2019 veröffentlicht die EBA in enger Zusammenarbeit mit der ESMA und der EIOPA einen Bericht über die Möglichkeit der Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte synthetische Verbriefungen, der auf synthetische Bilanzverbriefungen beschränkt ist.

(2)   Bis zum 2. Januar 2020 legt die Kommission auf der Grundlage des Berichts der EBA nach Absatz 1 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte synthetische Verbriefungen vor, der auf synthetische Bilanzverbriefungen beschränkt ist, und gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag.