Artikel 25
Risikomanagement
Das Risikomanagementsystem muss wirksam und gut in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse der EbAV integriert sein.
Das Risikomanagementsystem deckt in einer für ihre Größe und die interne Organisation der EbAV sowie die Größenordnung, die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessenen Weise die Risiken, denen die EbAV selbst oder die Unternehmen, an die Tätigkeiten einer EbAV ausgelagert werden, ausgesetzt sein können, sofern angezeigt mindestens in den folgenden Bereichen ab:
Risikoübernahme und Rückstellungsbildung;
Aktiv-Passiv-Management;
Anlagen, insbesondere Derivate, Verbriefungen und ähnliche Verpflichtungen;
Liquiditäts- und Konzentrationsrisikomanagement;
Management operationeller Risiken;
Rückversicherung und andere Risikominderungstechniken;
ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Risiken im Zusammenhang mit dem Anlageportfolio und dessen Management.