Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 43 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 43 - Richtlinie 2015/849 (AMLD 4)

Artikel 43

Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage dieser Richtlinie zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß Artikel 1 ist als Angelegenheit von öffentlichem Interesse gemäß der Richtlinie 95/46/EG anzusehen.