Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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ANHANG I - Richtlinie 2015/849 (AMLD 4)

ANHANG I

Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, denen die Verpflichteten bei der Festlegung der zur Anwendung der Sorgfaltspflichten nach Artikel 13 Absatz 3 zu ergreifenden Maßnahmen Rechnung tragen müssen:

i)

Zweck eines Kontos oder einer Geschäftsbeziehung,

ii)

Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der ausgeführten Transaktionen,

iii)

Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung.