ANHANG I
Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, denen die Verpflichteten bei der Festlegung der zur Anwendung der Sorgfaltspflichten nach Artikel 13 Absatz 3 zu ergreifenden Maßnahmen Rechnung tragen müssen:
i) |
Zweck eines Kontos oder einer Geschäftsbeziehung, |
ii) |
Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der ausgeführten Transaktionen, |
iii) |
Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung. |