Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2024
Änderungen (3)
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Artikel 57 - Richtlinie 2015/849 (AMLD 4)

Artikel 57

Unterschiedliche Definitionen von Vortaten im Sinne von Artikel 3 Nummer 4 im jeweiligen nationalen Recht dürfen dem nicht entgegenstehen, dass die zentralen Meldestellen einer anderen zentralen Meldestelle Amtshilfe leisten, und sie dürfen auch nicht zu Einschränkungen des Austauschs, der Verbreitung und der Verwendung von Informationen gemäß den Artikeln 53, 54 und 55 führen.