Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
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Artikel 37 - Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG und ihrer Durchführungsmaßnahmen

Artikel 37

Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG und ihrer Durchführungsmaßnahmen

 Die Richtlinie 2003/6/EG und die Richtlinien 2004/72/EG, 2003/125/EG ( 18 ) und 2003/124/EG ( 19 ) der Kommission sowie die Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 ( 20 ) der Kommission werden mit Wirkung vom 3. Juli 2016 aufgehoben. Bezugnahmen auf die Richtlinie 2003/6/EG gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II dieser Verordnung zu lesen.


( 18 ) Richtlinie 2003/125/EG der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die sachgerechte Darbietung von Anlageempfehlungen und die Offenlegung von Interessenkonflikten (ABl. L 339 vom 24.12.2003, S. 73).

( 19 ) Richtlinie 2003/124/EG der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Begriffsbestimmung und die Veröffentlichung von Insider-Informationen und die Begriffsbestimmung der Marktmanipulation (ABl. L 339 vom 24.12.2003, S. 70).

( 20 ) Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (ABl. L 336 vom 23.12.2003, S. 33).