Artikel 12
Kreditvergabe zwischen Einlagensicherungssystemen
(1) Die Mitgliedstaaten können Einlagensicherungssystemen gestatten, anderen Einlagensicherungssystemen innerhalb der Union auf freiwilliger Basis Kredite zu gewähren, sofern die nachstehend genannten Bedingungen erfüllt sind:
a) |
Das kreditnehmende Einlagensicherungssystem ist aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln nach Artikel 10 nicht in der Lage, seine Verpflichtungen aus Artikel 9 Absatz 1 zu erfüllen; |
b) |
das kreditnehmende Einlagensicherungssystem hat die in Artikel 10 Absatz 8 vorgesehenen Sonderbeiträge erhoben; |
c) |
das kreditnehmende Einlagensicherungssystem verpflichtet sich rechtlich, den aufgenommenen Kredit zur Deckung von Ansprüchen nach Artikel 9 Absatz 1 zu verwenden; |
d) |
das kreditnehmende Einlagensicherungssystem ist derzeit nicht verpflichtet, gemäß diesem Artikel einen Kredit an andere Einlagensicherungssysteme zurückzuzahlen; |
e) |
das kreditnehmende Einlagensicherungssystem teilt mit, welcher Betrag beantragt wurde; |
f) |
die Gesamtkreditsumme überschreitet nicht 0,5 % der gedeckten Einlagen des kreditnehmenden Einlagensicherungssystems; |
g) |
das kreditnehmende Einlagensicherungssystem informiert umgehend die EBA und teilt mit, weshalb die in diesem Absatz genannten Voraussetzungen erfüllt sind und welcher Betrag beantragt wurde. |
(2) Die Kredite werden an folgende Bedingungen geknüpft:
a) |
Das kreditnehmende Einlagensicherungssystem muss den Kredit innerhalb von fünf Jahren zurückzahlen. Der Kredit kann in Jahresraten zurückgezahlt werden. Zinsen werden erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung fällig; |
b) |
als Zinssatz ist mindestens der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank während des Kreditzeitraums anzusetzen; |
c) |
das kreditgebende Einlagensicherungssystem teilt der EBA den Anfangszinssatz sowie die Laufzeit mit. |
(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die vom kreditnehmenden Einlagensicherungssystem erhobenen Beiträge ausreichen, um den aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen und die Zielausstattung so schnell wie möglich wieder zu erreichen.