Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 18 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 18 - Verordnung 346/2013 (EuSEF-Verordnung)

Artikel 18

Die ESMA führt eine zentrale, im Internet öffentlich zugängliche Datenbank, in der alle gemäß Artikel 15 registrierten Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum und die von ihnen vertriebenen qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum sowie die Länder, in denen diese Fonds vertrieben werden, aufgelistet sind.