Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 21a beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 21a - Verordnung 345/2013 (EuVECA-Verordnung)

Artikel 21a

Die den zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2011/61/EU übertragenen Befugnisse, darunter auch die Befugnisse im Zusammenhang mit Sanktionen, sind auch im Hinblick auf die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Verwalter wahrzunehmen.