Artikel 90
Offenlegung der Kapitalrendite
Die Institute legen in ihrem Jahresbericht als einen der Schlüsselindikatoren ihre Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme, offen.
Artikel 90
Offenlegung der Kapitalrendite
Die Institute legen in ihrem Jahresbericht als einen der Schlüsselindikatoren ihre Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme, offen.