Artikel 38
Transparenz
Eine CCP rechnet die Aufwendungen für die erbrachten Dienstleistungen und daraus resultierenden Einkünfte getrennt ab und legt diese Informationen der zuständigen Behörde gegenüber offen.
Eine CCP macht bei jeder durch die CCP geclearten Kategorie von Instrumenten das Volumen der geclearten Transaktionen in zusammengefasster Form öffentlich bekannt.
Eine CCP stellt ihren Clearingmitgliedern Informationen über die von ihr verwendeten Modelle für die Berechnung von Einschusszahlungen zur Verfügung. Diese Informationen:
erläutern klar und deutlich, wie das Modell für die Berechnung der Einschusszahlungen konzipiert ist und wie es funktioniert;
beschreiben klar und deutlich die wichtigsten Annahmen und Einschränkungen des Modells für die Berechnung der Einschusszahlungen sowie die Umstände, unter denen diese Annahmen nicht mehr gültig sind;
werden dokumentiert.