Aktualisiert 07/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 16/01/2024
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Artikel 47 - Personal und Ressourcen der ESMA

Artikel 47

Personal und Ressourcen der ESMA

Die ESMA beurteilt bis zum 31 Dezember 2012 ihren Personal- und Mittelbedarf, der sich aus der Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben und Befugnisse ergibt, und übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht.