Artikel 8
Methoden, Modelle und grundlegende Annahmen für Ratings
Verwendet eine Ratingagentur für Basiswerte oder Verbriefungsinstrumente ein von einer anderen Ratingagentur erstelltes Rating, so darf sie die Abgabe eines Ratings für ein Unternehmen oder ein Finanzinstrument nicht aus dem Grund ablehnen, dass ein Teil des Unternehmens oder Finanzinstruments zuvor von einer anderen Ratingagentur bewertet wurde.
Eine Ratingagentur dokumentiert alle Fälle, in denen sie in ihrem Ratingprozess von den von einer anderen Ratingagentur für Basiswerte oder Verbriefungsinstrumente erstellten Ratings abweicht, und begründet diese abweichende Bewertung.
Länderratings werden mindestens alle sechs Monate überprüft.
Wenn eine Ratingagentur die Ratingmethoden, Modelle oder grundlegenden Annahmen, die sie bei ihren Ratingtätigkeiten verwendet, gemäß Artikel 14 Absatz 3 ändert, leitet sie die folgenden Schritte ein:
sie setzt unverzüglich die ESMA davon in Kenntnis und veröffentlicht die Ergebnisse der Konsultation und die neuen Ratingmethoden zusammen mit einer ausführlichen Erläuterung und dem Zeitpunkt ihrer Anwendung, auf ihrer Website;
sie veröffentlicht auf ihrer Website unverzüglich die Antworten auf die Konsultation nach Absatz 5a, es sei denn, der Konsultationsteilnehmer hat um vertrauliche Behandlung gebeten;
sie überprüft die betroffenen Ratings so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von sechs Monaten nach dieser Änderung, und stellt sie in der Zwischenzeit unter Beobachtung und
Stellt eine Ratingagentur Fehler in ihren Ratingmethoden oder bei deren Anwendung fest, so
teilt sie diese Fehler unverzüglich der ESMA und allen betroffenen bewerteten Unternehmen mit, wobei sie die Auswirkungen auf ihre Ratings erläutert, einschließlich der Erforderlichkeit, die abgegebenen Ratings zu überprüfen;
veröffentlicht sie diese Fehler unverzüglich auf ihrer Website, wenn sie sich auf ihre Ratings auswirken;
berichtigt sie diese Fehler unverzüglich in ihren Ratingmethoden und
wendet sie unverzüglich die in Absatz 6 Buchstaben a, b und c genannten Maßnahmen an.