Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
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Artikel 12 - Verordnung 1060/2009 (CRAR)

Artikel 12

Transparenzbericht

Eine Ratingagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Transparenzbericht mit den in Anhang I Abschnitt E Teil III genannten Angaben. Eine Ratingagentur veröffentlicht ihren Transparenzbericht spätestens drei Monate nach Ablauf jedes Geschäftsjahrs und stellt sicher, dass er mindestens fünf Jahre lang über die Website der Ratingagentur abgerufen werden kann.