Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
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Artikel 25a - Verordnung 1060/2009 (CRAR)

Artikel 25a

Für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung des Artikels 4 Absatz 1 und der Artikel 5a,  ————— 8c und 8d verantwortliche sektorale zuständige Behörden

Die sektoralen zuständigen Behörden sind für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung des Artikels 4 Absatz 1 und der Artikel 5a,  ————— 8c und 8d gemäß den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften verantwortlich.