Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen (2)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 26 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 26 - Verordnung 1060/2009 (CRAR)

Artikel 26

Pflicht zur Zusammenarbeit

Die ESMA, die EBA, die EIOPA, die zuständigen Behörden und die sektoralen zuständigen Behörden arbeiten zusammen, sofern es für die Zwecke dieser Verordnung und für die Zwecke der einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften erforderlich ist.