Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 22a beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 22a - Verordnung 1060/2009 (CRAR)

Artikel 22a

Prüfung der Einhaltung der für Methoden geltenden Anforderungen

(1)  
Bei der Ausübung ihrer laufenden Beaufsichtigung von nach dieser Verordnung registrierten Ratingagenturen überprüft die ESMA regelmäßig die Einhaltung des Artikels 8 Absatz 3.
(2)  

Unbeschadet des Artikels 23 muss die ESMA im Rahmen der in Absatz 1 erwähnten Überprüfung

a) 

prüfen, ob Ratingagenturen Rückvergleiche vornehmen,

b) 

die Ergebnisse dieser Rückvergleiche auswerten und

c) 

sich davon vergewissern, dass die Ratingagenturen über Verfahren verfügen, durch die sie die Ergebnisse der Rückvergleiche bei ihren Ratingmethoden berücksichtigen können.