Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (7)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 112 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 112 - Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie)

Artikel 112

(1)   Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 2001/528/EG der Kommission (16) eingesetzten Europäischen Wertpapierausschuss unterstützt.

(2)   Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absatz 1 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

(3)   Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.


(16)  ABl. L 191 vom 13.7.2001, S. 45.