Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 11 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 11 - Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie)

Artikel 11

(1)   Qualifizierte Beteiligungen an Verwaltungsgesellschaften unterliegen den Vorschriften der Artikel 10, 10a und 10b der Richtlinie 2004/39/EG.

(2)   Für die Zwecke dieser Richtlinie sind die in Artikel 10 der Richtlinie 2004/39/EG genannten Ausdrücke „Wertpapierfirma“ bzw. „Wertpapierfirmen“ als „Verwaltungsgesellschaft“ und „Verwaltungsgesellschaften“ zu verstehen.