Artikel 32
Änderungen
Die Richtlinie 2001/34/EG wird mit Wirkung ab dem in Artikel 31 Absatz 1 genannten Datum wie folgt geändert:
In Artikel 1 werden Buchstaben g) und h) gestrichen.
Artikel 4 wird gestrichen.
In Artikel 6 wird Absatz 2 gestrichen.
Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die Artikel 65 bis 97 werden gestrichen.
Die Artikel 102 und 103 werden gestrichen.
Artikel 107 Absatz 3 Unterabsatz 2 wird gestrichen.
Artikel 108 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
in Buchstabe a) werden die Worte „der regelmäßigen Informationen, die von Gesellschaften zu veröffentlichen sind, deren Aktien zugelassen sind“ gestrichen;
Buchstabe b) wird gestrichen;
Buchstabe c) Ziffer iii) wird gestrichen;
Buchstabe d) wird gestrichen.
Die Verweise auf die aufgehobenen Bestimmungen werden als Verweise auf die Bestimmungen dieser Richtlinie abgefasst.