Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 13/01/2018
Änderungen
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Artikel 18 - Richtlinie 97/7/EG

Artikel 18

Richtlinie 97/7/EG

Die Richtlinie 97/7/EG wird wie folgt geändert:

1. Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich erhält folgende Fassung:

„— Finanzdienstleistungen betreffen, die unter die Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG ( *1 ) fallen;

2. Anhang II wird gestrichen.


( *1 ) ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16.“